Pflicht zur ordentlichen Revision – Wer ist betroffen?

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Pflicht zur ordentlichen Revision – Wer ist betroffen?

Fragst du dich auch, ob dein Unternehmen zur ordentlichen Revision verpflichtet ist? Du bist nicht allein. Für viele kleine und mittlere Unternehmen ist die Frage, wann eine Revision notwendig wird, alles andere als eindeutig. In diesem Beitrag klären wir – einfach und verständlich – was es mit der Revisionspflicht auf sich hat, wer konkret davon betroffen ist und was das Ganze für dein Unternehmen bedeutet.

Was bedeutet „ordentliche Revision“ überhaupt?

Bevor wir einsteigen, lass uns kurz klären, was Revision eigentlich heißt. Eine Revision – oder auch Wirtschaftsprüfung genannt – ist eine unabhängige Prüfung der Jahresrechnung durch einen externen Revisor oder eine Revisorin. Ziel ist es, zu bestätigen, dass die Buchführung korrekt ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Bei der ordentlichen Revision handelt es sich um die umfassendere Form der Prüfung – im Gegensatz zur sogenannten eingeschränkten Revision. Sie ist deutlich detaillierter, aufwändiger und wird nur bei bestimmten Unternehmen verlangt.

Wer muss eine ordentliche Revision durchführen lassen?

Jetzt wird’s konkret. Die Pflicht zur ordentlichen Revision ist in der Schweiz gesetzlich geregelt – genauer gesagt im Obligationenrecht (OR). Es betrifft vor allem Unternehmen, die eine gewisse Größe überschreiten.

Diese Unternehmen sind betroffen:

  • Aktiengesellschaften (AGs), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) oder Genossenschaften mit einer bestimmten Größe
  • Unternehmen, die an der Börse kotiert sind
  • Gesellschaften, die zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten:
    • Bilanzsumme: mindestens 20 Millionen Franken
    • Umsatz: mindestens 40 Millionen Franken
    • Personal: mehr als 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
  • Unternehmen, die zur Konzernrechnung verpflichtet sind
  • AGs oder GmbHs, bei denen Gesellschafter mit zusammen mindestens 10% des Kapitals eine ordentliche Revision verlangen

Ein Beispiel aus der Praxis

Stell dir vor: Du betreibst eine aufstrebende IT-Firma in Zürich. In den letzten Jahren seid ihr schnell gewachsen. Letztes Jahr habt ihr einen Umsatz von 45 Millionen Franken gemacht, eure Bilanzsumme lag bei knapp 21 Millionen und ihr beschäftigt mittlerweile 270 Angestellte.

Herzlichen Glückwunsch – euer Erfolg ist beeindruckend! Aber: Ihr erfüllt jetzt alle drei Schwellenwerte. Damit fällt euer Unternehmen unter die gesetzliche Pflicht zur ordentlichen Revision.

Warum ist die ordentliche Revision wichtig?

Du fragst dich vielleicht: „Was bringt mir das Ganze?“ Klar, eine Revision kostet Geld und Zeit. Aber sie bringt auch Vorteile.

  • Vertrauen: Geschäftspartner, Investoren und Banken sehen geprüfte Zahlen als verlässlicher an.
  • Transparenz: Du bekommst einen neutralen Blick von außen – das hilft, Schwachstellen im Unternehmen früh zu erkennen.
  • Rechtssicherheit: Eine Revision sorgt dafür, dass du alle gesetzlichen Pflichten einhältst.

In vielen Fällen stärkt eine ordentliche Revision das Unternehmen – auch wenn sie auf den ersten Blick wie eine lästige Pflicht wirkt.

Gibt es Ausnahmen von der Revisionspflicht?

Ja, es gibt sie. Kleinere Unternehmen, die die oben genannten Schwellenwerte nicht erreichen, können aufatmen: Sie müssen in der Regel nur eine eingeschränkte Revision vornehmen. Manche können sogar ganz auf eine Revision verzichten – das sogenannte Opting-out.

Aber Achtung: Das geht nur, wenn alle Gesellschafter einverstanden sind und das Unternehmen nicht mehr als zehn Vollzeitangestellte beschäftigt. Ein Beispiel: Du hast ein kleines Kreativstudio mit sieben Leuten – in diesem Fall kannst du ganz legal auf die Revision verzichten.

Fazit: Wenn Größe zählt, wird geprüft

Die Pflicht zur ordentlichen Revision betrifft Unternehmen, die eine gewisse Unternehmensgröße und Komplexität erreicht haben. Ob du betroffen bist, hängt von deinem Umsatz, der Bilanzsumme und der Anzahl Mitarbeitender ab.

Wenn du unsicher bist, ob dein Unternehmen einer ordentlichen Revision unterliegt, lohnt es sich, das frühzeitig mit deiner Treuhänderin, deinem Buchhalter oder einem Wirtschaftsprüfer zu klären. Denn: Früh handeln spart später Zeit, Nerven und Geld.

Noch Fragen?

Hast du das Gefühl, dein Unternehmen könnte an der Schwelle zur Revisionspflicht stehen? Oder möchtest du wissen, ob ein Wechsel von der eingeschränkten zur ordentlichen Revision für dich Vorteile bringt?

Dann hole dir frühzeitig Rat – am besten von jemandem, der sich mit Unternehmenszahlen und dem Schweizer Gesetz bestens auskennt.

Denn eins ist sicher: Wer vorbereitet ist, den trifft die Pflicht nicht unerwartet.

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