Die wichtigsten steuerlich absetzbaren Betriebsausgaben für Schweizer GmbHs und AGs

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Die wichtigsten steuerlich absetzbaren Betriebsausgaben für Schweizer GmbHs und AGs

Ein Unternehmen in der Schweiz in Form einer GmbH oder AG zu führen, bringt viele Pflichten mit sich - von der Kundenbetreuung bis hin zur Überwachung Ihrer Finanzen. Ein Bereich, den Sie auf keinen Fall übersehen sollten, sind die steuerlich absetzbaren Geschäftsausgaben. Und warum? Weil die Geltendmachung der richtigen Abzüge einen großen Unterschied für Ihr Endergebnis ausmachen kann.

Stellen Sie es sich so vor: So wie Sie an einem regnerischen Tag einen Regenschirm benutzen, können Steuerabzüge Ihr Unternehmen davor schützen, mehr Geld auszugeben als nötig. In diesem Blog erklären wir, was steuerlich absetzbare Ausgaben sind, wie sie Ihrem Schweizer Unternehmen zugute kommen und listen einige der häufigsten (und oft vergessenen!) Abzüge auf, die Sie kennen sollten.

Was sind steuerlich absetzbare Geschäftsausgaben?

Fangen wir ganz einfach an. Eine steuerlich absetzbare Geschäftsausgabe ist ein Aufwand, den Sie von Ihrem Gesamteinkommen abziehen können, bevor Sie Ihre Steuerschuld berechnen. Für Schweizer GmbHs und AGs kann dies bedeuten, dass sie jährlich Tausende von Franken sparen.

Aber - und das ist wichtig - nicht alle Ausgaben sind abzugsfähig. Um in der Schweiz abzugsfähig zu sein, müssen sie es sein:

  • Direkter Bezug zu Ihrem Unternehmen
  • Eindeutig mit Rechnungen oder Quittungen belegt
  • Angemessener Betrag und nicht übermäßig

Kommen wir nun zu den Details, was Sie tatsächlich absetzen können.

Die wichtigsten steuerlich absetzbaren Geschäftsausgaben in der Schweiz

1. Büromiete und Nebenkosten

Wenn Ihre GmbH oder AG Büroräume mietet, ist die monatliche Miete zu 100 % von der Steuer absetzbar. Das Gleiche gilt für die Nebenkosten wie Strom, Internet und Heizung. Sogar ein Arbeitsplatz in Ihrer Wohnung kann teilweise absetzbar sein - aber seien Sie vorsichtig und bewahren Sie solide Unterlagen auf, um dies zu belegen.

2. Gehälter und Löhne

Bezahlen Sie Arbeitnehmer? Gute Nachrichten: Löhne, Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV) und Pensionskassenbeiträge für Arbeitnehmer können abgezogen werden.

Dazu gehört auch Ihr eigenes Gehalt als Geschäftsführer, wenn Sie sich selbst über Ihre GmbH oder AG bezahlen - denken Sie nur daran, dass es angemessen sein und im Einklang mit Ihren Aufgaben stehen sollte.

3. Professionelle Dienstleistungen und Honorare

Nehmen Sie einen Buchhalter, einen Rechtsberater oder einen IT-Berater in Anspruch? Die Gebühren, die Sie für diese Dienstleistungen zahlen, fallen unter die abzugsfähigen Werbungskosten. Diese Dienstleistungen tragen dazu bei, dass Ihr Unternehmen reibungslos läuft - und die Schweizer Steuerbehörden erkennen dies an.

4. Reise- und Transportkosten

Auf dem Weg zu einem Kundentreffen in Zürich oder zum Networking in Genf? Wenn die Reise beruflichen Zwecken dient, können Sie sie absetzen:

  • Zug- und Flugticket
  • Autokilometer (wenn Sie ein privates Fahrzeug benutzen, verfolgen Sie Ihre Kilometer)
  • Geschäftsbedingter Kraftstoff und Parken
  • Hotel und Verpflegung auf Reisen (in angemessenem Umfang)

Achten Sie nur darauf, dass Sie private und geschäftliche Reisen klar voneinander abgrenzen und die Belege aufbewahren.

5. Geschäftsausstattung und Büromaterial

Denken Sie an Laptops, Drucker, Schreibtische, Stühle und sogar Stifte und Notizbücher. Kaufen Sie Materialien oder Geräte für den rein geschäftlichen Gebrauch? Kein Problem - es ist absetzbar! Bei teureren Anschaffungen (über 1.000 CHF) müssen Sie möglicherweise die Abschreibung im Laufe der Zeit berücksichtigen, anstatt sie auf einmal geltend zu machen.

6. Ausgaben für Marketing und Werbung

Haben Sie eine Website, schalten Sie Facebook-Anzeigen oder drucken Sie Broschüren? Jedes Geld, das Sie für die Werbung für Ihr Unternehmen ausgeben, ist absetzbar. Das schließt ein:

  • Entwicklung und Hosting von Websites
  • Digitale Werbekampagnen
  • Gedruckte Materialien wie Flyer und Visitenkarten
  • Sponsoring von Veranstaltungen zur Steigerung der Markenbekanntheit

Marketing ist nicht nur eine Frage der Ausgaben - in der Schweiz ist es auch ein cleverer Weg, um die Steuerlast zu senken.

7. Ausbildung & Bildung

Möchten Sie sich oder Ihre Mitarbeiter weiterbilden? Die meisten Fortbildungskosten, die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen stehen - wie z. B. ein Kurs in Projektmanagement oder eine Software-Schulung - sind absetzbar.

Aber bedenken Sie, dass die Erstausbildung zur Gründung eines Unternehmens nicht absetzbar ist. Es muss sich um eine fortlaufende oder weiterführende Ausbildung handeln.

8. Versicherungsprämien

Wahrscheinlich haben Sie einen gewissen Versicherungsschutz, um Ihr Unternehmen zu schützen. Die Prämien für eine Berufshaftpflichtversicherung, eine Firmenwagenversicherung oder eine Betriebsunterbrechungsversicherung sind in der Regel abzugsfähig. Vergewissern Sie sich nur, dass die Versicherung für Ihr Unternehmen gilt und nicht für private Policen.

9. Abschreibung von Anlagevermögen

Sie haben ein neues MacBook für Ihr Unternehmen gekauft? Das ist großartig, aber Sie können nicht immer die gesamten Kosten sofort absetzen - vor allem, wenn es sich um einen teuren Gegenstand handelt. Stattdessen müssen Sie es über mehrere Jahre abschreiben.

Die Abschreibung trägt dazu bei, die Kosten zu verteilen und Ihre Bücher in Ordnung zu halten. Die Schweizer Steuerbehörden geben Richtlinien vor, wie schnell verschiedene Vermögenswerte an Wert verlieren.

Vergessen Sie nicht: Saubere Aufzeichnungen führen

Sie wollen sich nicht mit dem Finanzamt anlegen. Gute Buchführung ist das A und O. Sparen:

  • Rechnungen
  • Quittungen
  • Verträge
  • Fahrtenbücher für Geschäftsreisen

Und ja - auch für die kleinen Kaffeetreffen mit einem Kunden. Jeder Franken macht sich bezahlt.

Ausgaben, die normalerweise nicht abzugsfähig sind

Leider ist nicht alles absetzbar. Hier sind einige Ausgaben, die Sie normalerweise nicht absetzen können:

  • Bußgelder und Strafen (wie Strafzettel)
  • Private Ausgaben, die nicht mit dem Unternehmen zusammenhängen
  • Kosten für die Unternehmensgründung (in gewissem Umfang, insbesondere für die persönliche Ausbildung vor der Gründung)

Im Zweifelsfall sollten Sie zur Sicherheit einen Steuerberater konsultieren.

Letzte Überlegungen: Machen Sie Steuerabzüge zu Ihrem Unternehmensverbündeten

Wenn Sie wissen, was in der Schweiz als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben gilt, können Sie Ihr Unternehmen finanziell besser aufstellen. Egal, ob Sie als Solopreneur unter einer GmbH tätig sind oder eine wachsende AG leiten, jeder abzugsfähige Betrag verringert Ihr steuerpflichtiges Einkommen - was zu einer niedrigeren Steuerrechnung führen kann.

Viele Unternehmer lassen Geld auf dem Tisch liegen, nur weil sie nicht wissen, was sie absetzen können. Seien Sie nicht einer von ihnen. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, sehen Sie sich in Ihrem Büro um, prüfen Sie Ihre letzten Banktransaktionen und fragen Sie sich: "Wurden diese Ausgaben für das Unternehmen verwendet?" Wenn ja, sind sie vielleicht absetzbar.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe bei der Organisation Ihrer Ausgaben? Ein qualifizierter Buchhalter oder Steuerberater, der mit den Schweizer Gesetzen vertraut ist, kann den Prozess vereinfachen - und weit weniger stressig machen.

Sind Sie bereit, mehr Steuern zu sparen?

Jetzt, da Sie eine klarere Vorstellung von den Steuerabzügen für Unternehmen in der Schweiz haben, sind Sie besser gerüstet, um Ihre GmbH oder AG intelligenter zu verwalten. Fangen Sie noch heute an, Ihre Ausgaben zu erfassen. Wenn die nächste Steuersaison kommt, werden Sie froh sein, dass Sie es getan haben.

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