Pflicht zur ordentlichen Abschlussprüfung – Wer ist davon betroffen?
Fragst du dich auch, ob dein Unternehmen zur ordentlichen Revision verpflichtet ist? Damit bist du nicht allein. Für viele kleine und mittlere Unternehmen ist die Frage, wann eine Revision erforderlich wird, alles andere als eindeutig. In diesem Beitrag erklären wir – einfach und verständlich –, was es mit der Revisionspflicht auf sich hat, wer konkret davon betroffen ist und was das Ganze für dein Unternehmen bedeutet.
Was bedeutet „ordentliche Revision“ überhaupt?
Bevor wir loslegen, wollen wir kurz klären, was eine Revision eigentlich ist. Eine Revision – auch Wirtschaftsprüfung genannt – ist eine unabhängige Prüfung des Jahresabschlusses durch einen externen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüferin. Ziel ist es, zu bestätigen, dass die Buchführung korrekt ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Die ordentliche Revision ist die umfassendere Form der Prüfung – im Gegensatz zur sogenannten eingeschränkten Revision. Sie ist deutlich detaillierter, aufwändiger und wird nur bei bestimmten Unternehmen verlangt.
Wer muss eine ordentliche Revision durchführen lassen?
Jetzt wird es konkret. Die Pflicht zur ordentlichen Revision ist in der Schweiz gesetzlich geregelt – genauer gesagt im Obligationenrecht (OR). Sie betrifft vor allem Unternehmen, die eine bestimmte Größe überschreiten.
Folgende Unternehmen sind betroffen:
- Aktiengesellschaften (AGs), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) oder Genossenschaften einer bestimmten Größe
- Börsennotierte Unternehmen
- Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte überschreiten:
- Bilanzsumme: mindestens 20 Millionen Franken
- Umsatz: mindestens 40 Millionen Franken
- Personal: mehr als 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
- Unternehmen, die zur Erstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind
- AGs oder GmbHs, bei denen Gesellschafter, die zusammen mindestens 10 % des Kapitals halten, eine ordentliche Revision verlangen
Ein Beispiel aus der Praxis
Stell dir vor: Du leitest ein aufstrebendes IT-Unternehmen in Zürich. In den letzten Jahren seid ihr schnell gewachsen. Im vergangenen Jahr habt ihr einen Umsatz von 45 Millionen Franken erzielt, eure Bilanzsumme lag bei knapp 21 Millionen und ihr beschäftigt mittlerweile 270 Mitarbeiter.
Herzlichen Glückwunsch – euer Erfolg ist beeindruckend! Aber: Ihr erfüllt nun alle drei Schwellenwerte. Damit unterliegt euer Unternehmen der gesetzlichen Pflicht zur ordentlichen Abschlussprüfung.
Warum ist die ordentliche Revision wichtig?
Du fragst dich vielleicht: „Was habe ich davon?“ Klar, eine Revision kostet Geld und Zeit. Aber sie bringt auch Vorteile.
- Vertrauen: Geschäftspartner, Investoren und Banken betrachten geprüfte Zahlen als zuverlässiger.
- Transparenz: Du erhältst eine neutrale Außenperspektive – das hilft dabei, Schwachstellen im Unternehmen frühzeitig zu erkennen.
- Rechtssicherheit: Eine Überprüfung stellt sicher, dass du alle gesetzlichen Verpflichtungen einhältst.
In vielen Fällen stärkt eine ordnungsgemäße Abschlussprüfung das Unternehmen – auch wenn sie auf den ersten Blick wie eine lästige Pflicht wirkt.
Gibt es Ausnahmen von der Prüfungspflicht?
Ja, es gibt sie. Kleinere Unternehmen, die die oben genannten Schwellenwerte nicht erreichen, können aufatmen: Sie müssen in der Regel nur eine eingeschränkte Prüfung durchführen. Manche können sogar ganz auf eine Prüfung verzichten – das sogenannte „Opting-out“.
Aber Achtung: Das geht nur, wenn alle Gesellschafter damit einverstanden sind und das Unternehmen nicht mehr als zehn Vollzeitmitarbeiter beschäftigt. Ein Beispiel: Du hast ein kleines Kreativstudio mit sieben Mitarbeitern – in diesem Fall kannst du ganz legal auf die Revision verzichten.
Fazit: Wenn es auf die Größe ankommt, wird geprüft
Die Pflicht zur ordentlichen Abschlussprüfung gilt für Unternehmen, die eine bestimmte Unternehmensgröße und Komplexität erreicht haben. Ob du davon betroffen bist, hängt von deinem Umsatz, der Bilanzsumme und der Anzahl der Mitarbeiter ab.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein Unternehmen einer ordentlichen Revision unterliegt, lohnt es sich, dies frühzeitig mit deiner Treuhänderin, deinem Buchhalter oder einem Wirtschaftsprüfer zu klären. Denn: Frühzeitiges Handeln spart später Zeit, Nerven und Geld.
Noch Fragen?
Hast du das Gefühl, dass dein Unternehmen kurz vor der Revisionspflicht steht? Oder möchtest du wissen, ob ein Wechsel von der eingeschränkten zur ordentlichen Revision für dich Vorteile mit sich bringt?
Dann lass dich frühzeitig beraten – am besten von jemandem, der sich bestens mit Unternehmenszahlen und dem Schweizer Recht auskennt.
Denn eines ist sicher: Wer vorbereitet ist, für den kommt die Pflicht nicht unerwartet.
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