Viele KMU-Verwaltungsräte sind mit Branchenwissen und Netzwerk gut besetzt — und mit Finanzkompetenz dünn. Das fällt selten im Alltag auf. Es fällt auf, wenn eine Bank nachfragt, ein Investor einsteigt, eine Nachfolge ansteht oder die Revisionsstelle eine Feststellung macht.
Genau diese Lücke fülle ich als unabhängiges Mitglied.
Verwaltungsrat oder Beirat, je nach Rechtsform und Bedarf — mit dem Auftrag, im Gremium die Finanz- und Risikoseite zu vertreten, nicht bloss zu begleiten.
Achtundzwanzig Jahre in Finanzverantwortung, den grössten Teil davon als CFO, mit Bilanzverantwortung bis eine Milliarde Franken. Ein Reporting wird nicht entgegengenommen, sondern gelesen.
Für die Schweizer Organisation einer international tätigen Grossbank habe ich ein übergreifendes Risikomanagement aufgebaut — über sämtliche Gesellschaften und Organisationseinheiten hinweg. Was in einer beaufsichtigten Umgebung verlangt wird, gibt den Massstab dafür, was eine belastbare Risikoübersicht ausmacht.
Prüfungsausschüsse von beiden Seiten: als Berichtender und als Mitglied. Das prägt, welche Fragen im Gremium überhaupt gestellt werden.
Kreditverhandlungen, Wachstumsfinanzierungen, Kauf und Verkauf von Unternehmen — auf beiden Seiten des Tisches begleitet.
Das Obligationenrecht zählt in Artikel 716a die Aufgaben auf, die der Verwaltungsrat weder übertragen noch sich entziehen kann. Drei davon sind hier einschlägig: die Oberleitung der Gesellschaft, die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung, und die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen.
Bemerkenswert ist die mittlere: Nicht nur die Buchhaltung, sondern ausdrücklich auch die Finanzplanung ist Sache des Verwaltungsrats — und lässt sich nicht an den Treuhänder abschieben. Wer das ernst nimmt, braucht im Gremium jemanden, der einen Liquiditätsplan selbst beurteilen kann.
Das gesetzliche Organ der Aktiengesellschaft — und nur dort. Mit Verantwortung und Haftung nach Obligationenrecht, Eintrag im Handelsregister, formellen Sitzungen und Protokollpflicht. Die stärkste Form der Einbindung, und die mit dem grössten Gewicht gegenüber Bank, Revisionsstelle und Investor.
Kein gesetzliches Organ, sondern ein freiwilliges Gremium — und gerade deshalb in jeder Rechtsform möglich. Für eine GmbH, die keinen Verwaltungsrat kennt, ist er die naheliegende Form; ebenso in Familienunternehmen oder als Vorstufe, wenn man die Zusammenarbeit erst erproben will.
Ein verbreiteter Irrtum: Der Beirat sei die haftungsfreie Variante. Das stimmt nur, solange er berät. Wer als Beirat faktisch Geschäftsführungsentscheide trifft, gilt als faktisches Organ und haftet wie ein gewähltes Mitglied. Die Rolle gehört deshalb schriftlich abgegrenzt — nicht aus Formalismus, sondern damit im Ernstfall klar ist, wer wofür einstand.
Welche Form passt, hängt an Rechtsform, Eigentümerstruktur und daran, wie verbindlich die Einbindung sein soll. Das klärt sich im Erstgespräch in zwanzig Minuten.
Bewusst wenige. Ein Verwaltungsratsmandat, das ernst genommen wird, kostet mehr Zeit als die Sitzungen selbst — Vorbereitung, Rückfragen, Zwischenstände. Wer viele Mandate sammelt, kann keines davon gründlich führen.
Das Honorar richtet sich nach Sitzungsrhythmus, Grösse und Verantwortungsumfang und wird vor der Wahl festgelegt. Bei KMU ist ein jährliches Pauschalhonorar üblich, gegebenenfalls mit Zusatz für ausserordentlichen Aufwand wie eine Transaktion.
Die Verantwortlichkeit eines Verwaltungsratsmitglieds ist im Aktienrecht geregelt und lässt sich nicht wegvereinbaren. Zur Klärung vor der Wahl gehört deshalb, ob eine Organhaftpflichtversicherung besteht und was sie abdeckt. Fehlt sie, ist das ein Thema für die erste Sitzung.
Technisch ja, aber es ist zu bedenken: Wer die Bücher führt und zugleich im Organ sitzt, das die Finanzkontrolle ausgestaltet, kontrolliert ein Stück weit sich selbst. Bei kleinen Verhältnissen ist das verbreitet und vertretbar; sobald eine Revisionsstelle, eine Bank oder ein externer Investor hinschaut, empfehle ich die Trennung. Ich sage vorher, wo ich die Grenze sehe.
Ja. Gerade in Nachfolge- oder Finanzierungsphasen ist ein befristetes Mandat sinnvoll — mit der ausdrücklichen Absicht, das Gremium danach ohne mich handlungsfähig zu hinterlassen.
Ein erstes Gespräch klärt, ob ein Verwaltungsrats- oder ein Beiratsmandat passt — und ob die Chemie stimmt. Kostenlos und unverbindlich.
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